Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1756/18

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1; EStG § 5 b; EStG § 4 Abs. 2; EStDV § 60 Abs. 2; KStG § 8b Abs. 3

Benennung des wahren Gläubigers in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Leitsatz

  1. Das Führen eines Verzeichnisses nach § 5 Abs. 1 S. 2 KStG ist nur notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für eine steuerbilanzielle Abweichung von einem handelsbilanziellen Ansatz.

  2. Die Ausübung eines vom handelsbilanziellen Ansatz abweichenden steuerrechtlichen Wahlrechts erfordert auch eine Bekundung des Wahlrechts gegenüber den Finanzbehörden.

  3. Die Ausübung von steuerrechtlichen Wahlrechten bedarf zur Wirksamkeit der Vorlage der Steuerbilanz bei der zuständigen Finanzbehörde; bloß intern geführte Inventarkarten können keinen abweichenden Steuerbilanzansatz begründen.

  4. § 8 b Abs. 3 S. 1 KStG ist auch auf die Wertaufholung von Beteiligungen anwendbar, auch wenn die vormalige Teilwertabschreibung zu 100 % nicht abzugsfähig war.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2021 S. 947
GmbH-StB 2021 S. 322 Nr. 10
BAAAH-85871

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen