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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 246/20

Gesetze: EStG § 70 Abs. 1 Satz 2

Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes

Leitsatz

Die in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG vorgesehene Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist dem Erhebungsverfahren zuzuordnen und damit auch von den Finanzgerichten anzuwenden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAH-85864

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