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Lohn und Gehalt kompakt
Corona | Zum Nachweis des Corona-Bonus (BMF)
Das BMF hat die FAQ „Corona“ (Steuern) aktualisiert. Unter anderem gibt es Erleichterungen zum Nachweis des sog. Corona-Bonus von 1.500 € (§ 3 Nr. 11a EStG).
Hintergrund: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom bis zum auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 €. Zuletzt wurde durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) die Frist auf den verlängert. Voraussetzung der vorgenannten Regelung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Beihilfe oder Unterstützung kann insgesamt nur einmal innerhalb dieses Zeitraums gewährt werden.
Im FAQ „Corona“ (Steuern) (Stand v. ) wird zum Nachweis der Voraussetzungen u. a. wie folgt formuliert:
„Für die Steuerfreiheit der Leistungen ist es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarung...