Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Spracherkennungsvorrichtung, Anzeigeverfahren und Anzeigeverarbeitungsprogramm dazu (europäisches Patent)" – zur Frage der unzulässigen Erweiterung und der Patentfähigkeit
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des u. a. für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 447 941, das am 1. Dezember 2006 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Patentanmeldung 2006001845 vom 6. Januar 2006 angemeldet und dessen Erteilung am 23. März 2016 veröffentlicht worden ist. Im Patentregister des Deutschen Patent- und Markenamts wird das Streitpatent, das die Bezeichnung „Speech recognition apparatus, display method and display processing program thereof“ („Spracherkennungsvorrichtung, Anzeigeverfahren und Anzeigeverarbeitungsprogram dazu“)“ trägt, unter dem Aktenzeichen 60 2006 048 398 geführt.
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