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Rechnungslegung | Briefing-Paper zu Berichtspflichten der EU-Taxonomie-Verordnung (DRSC)
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat ein Briefing Paper zu Berichtspflichten über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Hierauf weist die WPK aktuell hin.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
In dem DRSC-Briefing Paper werden die berichtspflichtigen Taxonomie-Quoten sowie Vorgaben zu deren Ermittlung erläutert.
Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie 2014/95/EU) berichten müssen. Diese Unternehmen müssen ab 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitions- (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen.
Das Briefing-Paper ist auf der Homepage des DRSC veröffentlicht.
Quelle: WPK online, Meldung v.