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Hochwasser | Länderbezogene Katastrophenerlasse gelten auch in Baden-Württemberg (FinMin)
Bürger sowie Unternehmen in Baden-Württemberg können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat verfügt, dass die länderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-Württemberg gelten.
Hierzu führt das Finanzministerium weiter aus:
Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis und die Mittelverwendung durch gemeinnützige Körperschaften.
Nachweis von Spenden
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen brauchen zum Nachweis von Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe dem Finanzamt keine Spendenbescheinigung vorlegen. Das gilt auch für Spenden an Gebietskör...