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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 46/21

Gesetze: SGB VII § 102; SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Die Höhe der Gesamt-MdE darf, auch wenn Vorschäden zu berücksichtigen sind, nicht rein rechnerisch wie nach der sogenannten Lohmüllersche Formel, wonach die MdE bis auf zwei Stellen hinter dem Komma genau zu berechnen ist, ermittelt werden, sondern sie ist ausschließlich anhand einer natürlichen, wirklichkeitsorientierten und funktionalen Betrachtungsweise zu bestimmen.

Fundstelle(n):
FAAAH-85498

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