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Kassen | Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme (BMF)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat
nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie
die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der
gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen
Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt. Hierauf macht
das BMF aktuell aufmerksam ( Z IV A 4 - S
0316-a/19/10012 :002).
Die Technische Richtlinie kann auf der Homepage des BSI aufgerufen werden.
Quelle: BMF online (il)