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Kassen | Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme (BMF)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt. Hierauf macht das BMF aktuell aufmerksam ( Z IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002).
Die Technische Richtlinie kann auf der Homepage des BSI aufgerufen werden.
Quelle: BMF online (il)