Gleichzeitig, aber anders
[i]Suche nach der StandardlösungNichts ist mächtiger, als eine Idee, deren Zeit gekommen ist, heißt es. Manchmal sind es auch mehr als nur eine Idee zur Lösung desselben Problems. Soweit es dabei um (globale) Standards geht, setzt sich in aller Regel eine Lösung durch. Dies muss nicht die technisch bessere sein. Wobei „besser“ eben nicht allein über qualitative Kriterien definiert wird. Außerdem müssen diese Kriterien nicht immer gleich bleiben. So spricht wieder einiges für Gleichstromnetze, die für 120 Jahre vom Wechselstrom praktisch völlig verdrängt waren, weil sich nur dieser eine Standard für Stromnetze etabliert hat.
[i]UN-Musterabkommen erhält neuen Artikel 12B zu digitalen DienstleistungenDass die Digitalisierung der Wirtschaft ein Über-Thema ist, kann man kaum bestreiten. Ich finde es interessant, wie unterschiedlich die Lösungsansätze von Inclusive Framework und UN Tax Committee trotz der Gleichzeitigkeit der Arbeiten daran sind. Während es unter dem Dach der OECD vorab in sehr großer Runde um die Einigung auf Grundsätze und konkrete Formeln geht, zeichnet der zukünftige Art. 12B UN-MA 2021 einen rein bilateralen Weg vor. Dieser schmalere Weg wird vermutlich seltener beschritten werden. Doch definiert der neue Artikel 12B recht knapp den für ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates nötigen Nexus und überlässt den Umfang der Besteuerung als Prozentsatz der Quellensteuern den Anwendern des Musters. Das Konzept wird von Ritter vorgestellt. Insbesondere die leichte Administrierbarkeit des UN-Vorschlags bietet gegenüber der Komplexität des OECD-Ansatzes Vorteile (s. zum Vergleich zur Säule 1 Ruhmer-Krell/Weidlich ).
[i]EuGH: Ohne Personal keine feste NiederlassungEbenfalls in Beziehung zu digitalen und Plattformangeboten stellt sich im Umsatzsteuerrecht die Frage, ob eine Betriebsstätte nicht auch ohne Personal begründet werden kann. Dafür gab es Zustimmung – auch von deutschen Finanzgerichten. Doch hat der EuGH in der Rechtssache „Titanium“ anders entschieden (vgl. Diemer ). Jedenfalls bildet das bloße Gebäude bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer Immobilie eines ausländischen Unternehmers keine solche Betriebsstätte.
[i]Kritik am Steuerabzug bei allein inländischen Renteneinkünften von Beziehern im AuslandIn seinem Beitrag zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 7 EStG bei Auslandsrentnern spart Holthaus nicht mit Kritik an der aktuellen Praxis des Massenverfahrens des Zentralfinanzamtes Neubrandenburg. Als flächendeckendes Vorgehen sei dies nicht vom Gesetzeswortlaut gedeckt.
[i]Keynote zur Wechselbeziehung von Anti-Hybrid- und CFC-RegelnDen Anfang macht die Keynote von Kraft/Kockrow zu den Wechselwirkungen des neuen § 4k EStG mit der Hinzurechnungsbesteuerung und dem US-amerikanischen Steuerrecht. Die Autoren prüfen das Verhältnis der Vorschriften gegen hybride Gestaltungen anhand von vier Beispielen ().
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 14 / 2021 Seite 1
NWB EAAAH-85387