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Niedersächsisches FG | Veräußerung von Beteiligungen an Drittstaaten-Kapitalgesellschaften
(1) § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG berührt allgemein den Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit in Art. 63 Abs. 1 AEUV. Im konkreten Fall stellt § 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG eine indirekte Behinderung für Deutsche dar, sich in einem Drittstaat an einer Kapitalgesellschaft zu beteiligen, weil diese Beteiligung im Vergleich zu einer Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft bei einem Veräußerungsverlust diskriminiert wird. (2) § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG kann trotz Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV angewandt werden, da die Vorschrift im Lichte der EU-Grundfreiheiten geltungserhaltend auszulegen ist. (3) Aus § 2a Abs. 2a Satz 2 EStG geht die gesetzgeberische Wertung hervor, dass eine Beschränkung von Verlusten aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft in einem Drittstaat dann nicht erfolgen soll, wenn der steuerrechtlich relevante Sachverh...