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Einkommensteuer | Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns (BFH)
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken
genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist
der Veräußerungsgewinn auch insoweit gem.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von
der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von
Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen
, Rz. 21) (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Dazu gehören gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht ...