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Hochwasser | Unwettererlass auch in Bayern (BayLfSt)
Neben NRW und Rheinland-Pfalz hat auch Bayern steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den aktuellen Unwetterereignissen erlassen ( 37 – S 1915 – 14).
Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (BayLfSt) v. ist auf dessen Homepage veröffentlicht.
Quelle: BayLfSt online (il)
Nachricht aktualisiert am : Der Erlass wurde zwischenzeitlich durch einen aktuelleren Erlass v. ersetzt, den Sie abrufen können..