Personengesellschaften können nur dann von der Organschaft ausgeschlossen werden, wenn dies zur Verhinderung missbräuchlicher Praktiken oder Verhaltensweisen und der Vermeidung von Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung erforderlich und geeignet ist
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Kann eine Personengesellschaft nur dann in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert werden, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind?
Das Verfahren V R 45/19 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-868/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAH-84203