Kindergeld - Entscheidung über eine Stundung durch den Inkasso-Service wurde von einer sachlich unzuständigen Behörde getroffen
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Streitig ist die Auslegung der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO sowie § 5 FVG.
War der Inkasso Service Familienkasse sachlich zuständig? Wurde die Zuständigkeit durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wirksam übertragen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAH-84197