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Hochwasser | Zoll gewährt unbürokratische Hilfe
Das BMF hat entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern sowie Verkehrsteuern) geeignete Erleichterungen zusichern darf.
Folgende Erleichterungen sind möglich:
Stundung von fälligen oder bis zum fällig werdenden Steuern
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
Verzicht auf Verspätungszuschläge
Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis
keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen