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BFH  - IV R 6/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 24 Abs 4, UmwStG § 20 Abs 5, UmwStG § 20 Abs 6, EStG § 15a Abs 4, UmwG § 2

Rechtsfrage

Existiert bei einer Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtnachfolge durch Verschmelzung zweier Personengesellschaften aufgrund der Rückwirkung nach § 24 Abs. 4 UmwStG zum Einbringungszeitpunkt steuerlich nur noch eine Gesellschaft mit der Folge, dass die bis zum Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags erzielten Gewinne der übernehmenden Gesellschaft mit den laufenden und den auf den 31.12. des Vorjahres festgestellten verrechenbaren Verlusten der übertragenden Gesellschaft zu verrechnen sind?

Gesamtrechtsnachfolge; Personengesellschaft; Rückbeziehung; Verlustausgleich; Verlustvortrag; Verschmelzung

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 237 Nr. 8
DStR 2024 S. 1003 Nr. 18
EStB 2024 S. 197 Nr. 6
GmbH-StB 2024 S. 172 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2024 S. 1306
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2024 S. 1306
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2024 S. 408
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ZAAAH-84168

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