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§ 110 BewG; Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der erweiterten Befreiung der Kunstgegenstände und Handschriften von der Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer bei Ausstellungsbereitschaft nach Maßgabe des Kultur- und Stiftungsförderungsgesetzes.
I. Problemstellung und Berichtsauftrag
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stifungsförderungsgesetz) am hat der Deutsche Bundestag das private Engagement von Bürgern und Wirtschaft für Kunst und Kultur ermutigt.
Zu den steuerrechtlichen Maßnahmen gehörte eine Erweiterung der Befreiung von Kunstgegenständen und Handschriften von der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Voraussetzung für die Befreiung ist, daß der Eigentümer der Kunstgegenstände oder Handschriften sich für mindestens fünf Jahre bereit erklärt, diese für Ausstellungen inländischer juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder regelmäßig öffentlich geförderter juristischer Personen des privaten Rechts unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Bei der Verabschiedung des Kultur- und Stiftungsförderungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag festgestellt, daß die Steuerfreiheit ein Äquivalent für die Bereitschaft privater Sammler darstelle, ihre Kunstgegenstände und Handschriften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gleichzeitig hat er die Bundesregierung gebeten, Mitte der ...