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§ 85 BewG Raummeterpreis für Pkw-Ausstellungsgebäude (SMART-Tower)
Bezug:
Nach dem VI 316 – S 3190 – 104 sind mehrgeschossige, selbsttragende Ganzstahlkonstruktionen mit Glashülle zur Präsentation und Aufbewahrung von Personenkraftwagen (SMART-Tower) als Gebäude zu bewerten.
Der für diese Gebäude anzusetzende Raummeterpreis kann auf Grund der besonderen Gestaltung nicht aus der Gebäudeklasse 8.5 der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr entnommen oder abgeleitet werden, weil diese Gebäude nicht mit herkömmlichen Parkhäusern (Hochgaragen) vergleichbar sind. Der Raummeterpreis ist vielmehr aus der Gebäudeklasse 2.62 der Anlage 14 zu Abschn. 38 BewRGr abzuleiten. Hierbei bittet die OFD, unabhängig von der Anzahl der Geschosse von einem einheitlichen Raummeterpreis von 48 DM/m3 auszugehen. Die in den Gebäuden befindlichen Hebebühnen zur Ein- und Auslagerung der Kraftfahrzeuge sind in diesem Preis nicht berücksichtigt; sie stellen Betriebsvorrichtungen dar.
Zusatz der OFD Kiel:
siehe auch Karte 28 zu § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG – L.Nr. 654
und Karte 47, Raummeterpreise, zu § 85 BewG – L.Nr. 655