Finanzbehörde Hamburg - 53 - S 4540 - 04/97
§ 22 GrEStG; Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Fin Beh Hamburg mit Erlass vom – Az. w.o. –
Die im o. a. Erlass enthaltene Aufzählung der Fälle, in denen eine Grundbucheintragung ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zulässig ist, wird im Einvernehmen mit der Justizbehörde wie folgt ergänzt:
”
i)
bei Enteignungen zugunsten von Gebietskörperschaften
”
Finanzbehörde Hamburg v. - 53 - S 4540 - 04/97
Fundstelle(n):
DAAAA-79517