Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
10. Aufl. 2021
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A. Einführung, Überblick
I. Allgemeines
1 Land- und Forstwirtschaft (LuF) ist eine betriebliche Betätigung mit Lebewesen, um Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte zu gewinnen und um Tiere zu betreuen. Das Steuerrecht für LuF muss daher aus der Natur der Sache bei der Gewinnermittlung, der Bilanzierung und der Bewertung berücksichtigen, dass sich der Wert von „Wirtschaftsgütern” durch das Wachstum in einer oder in mehreren Vegetationsperioden oder Tierhaltungsperioden verändert. Für LuF sind daher besondere gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Beurteilungen von Bedeutung, die sich vielfältig auswirken.
2 Die Ursachen für die Sonderproblematik liegen einmal in den Besonderheiten der luf Tätigkeit selbst. So weisen die landwirtschaftlichen Betriebe noch zahlreiche typische Eigenarten auf, die sie von der übrigen Wirtschaft unterscheiden. Auch besteht ein die Landwirtschaft z. B. von der gewerblichen Wirtschaft unterscheidendes Merkmal darin, dass der Grund und Boden nicht nur den Standort bildet, sondern den maßgebenden Produktionsfaktor ausmacht. Die besonderen Produktionsbedingungen setzen dem landwirtschaftlichen Betrieb von der Natur her Schranken und führen zu einem ...