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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des zur Unternehmereigenschaft des Mitglieds eines Aufsichtsrats Stellung genommen und u.a. den UStAE in Abschn. 2.2 UStAE angepasst ().
Hintergrund: Mit Urteil v. hat der BFH u. a. entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung (Abschnitt 2.2 Abs. 2 Satz 7 UStAE) nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt (ausführlich hierzu: Bihler, NWB 10/2020 S. 699 NWB OAAAH-43306).
Danach wird der USTAE in Abschnitt 2.2 u.a. wie folgt geändert:
Absatz 2 Satz 7 wird gestrichen.
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt ...