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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 40/17

Gesetze: KN Unterpos. 9405 10

Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die Unterpositionen der Position 9405 KN

Leitsatz

1. Bei der Einreihung von Beleuchtungskörpern gemäß der AV 3 b KN für den Wohnbereich in die Position 9405 KN ist nicht in erster Linie auf die stabilitätsverleihenden Elemente einer Ware abzustellen, sondern auf die Zierwirkung und die Lichtbrechung.

2. Zur Einreihung verschiedener Leuchten unter Anwendung der AV 3 b und AV 3 c KN in die Position 9405 KN.

Fundstelle(n):
YAAAH-83863

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