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u.a. Einkommensteuer | Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben v. - IV C 1 - S 2252/15/10030: 005 BStBl 2017 I S. 986 zur steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" neu gefasst ().
Soweit ersichtlich haben sich gegenüber dem (ausführlich hierzu Fiand, ) Änderungen unter "III. Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen" ergeben. Zudem wurden die Beispiele, die sich auf diesen Abschnitt beziehen, entsprechend angepasst.
Das Schreiben ersetzt das (BStBl 2017 I S. 986) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: ; NWB Datenbank (il)