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Online-Nachricht - Freitag, 16.07.2021

Verfahrensrecht | Keine Streitwertreduzierung bei unechter Eventualklage (FG)

Wird bei einem einheitlichem Klagegegenstand mit dem Hauptantrag lediglich ein Teilbetrag und hilfsweise für den Fall des Obsiegens der Gesamtbetrag eingeklagt (sog. unechte Eventualklage), richtet sich der Streitwert gleichwohl nach dem Wert des gesamten Klagegegenstands (FG Münster, Beschlüsse v. und - 5 Ko 1247/21 GK).

Sachverhalt: Der Erinnerungsführer ist selbstständiger Steuerberater. Er stellte eine Rechnung an einen anderen Steuerberater, in der er Umsatzsteuer i.H.v. 23.750.000 € auswies. Mit Abgabe seiner Umsatzsteuervoranmeldung teilte er mit, dass dieser Umsatzsteuerausweis überhöht sei und die tatsächliche Steuer lediglich 237,50 € betrage. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer gemäß § 14c UStG dennoch in Höhe des ausgewiesenen Betrages fe...