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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 36/18

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom , § 43 MarkenG vom , § 119 MarkenG, § 124 MarkenG, § 116 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Tigerkraft (Wortmarke)/TIGER (IR-Wortmarke)" – keine Verwechslungsgefahr – erforderlicher Abstand im Zusammenhang mit identischen Waren – durchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:040521B29Wpat36.18.0

Fundstelle(n):
CAAAH-83720

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