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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz für Online-Klavierkurse (FG)
Online-Klavierkurse unterliegen dem Regelsteuersatz. Sie enthalten zwar darbietende Elemente, allerdings steht nicht die Unterhaltung eines Publikums, sondern der unterrichtende Charakter im Vordergrund ().
Sachverhalt: Der Kläger bietet Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus veranstaltet er Webinare für eine größere Teilnehmerzahl und Online-Tastentrainings in Form von Einzelunterricht. Die Umsätze aus diesen Tätigkeiten unterwarf das Finanzamt dem Regelsteuersatz von 19 %. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage und machte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes geltend. Er ver...