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Aktuelle Praxisfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Die Norm zur steuerlichen Begünstigung von Investitionen für kleine und mittlere Betriebe wurde in der jüngsten Zeit wieder beachtlich modifiziert. Nicht nur die Änderungen des § 7g EStG durch das JStG 2020, sondern auch einige aktuelle Entscheidungen des BFH haben eine erhebliche Auswirkung auf die Anwendung der Vorschrift.
JStG 2020 ermöglicht eine flexiblere Anwendung der Begünstigung
[i]Erweiterung des Kreises von BegünstigtenDie Änderungen, die das JStG 2020 mit sich brachte, vergrößern den Kreis der Begünstigten durch die Anhebung der nun vereinheitlicht für alle Steuerpflichtigen maßgeblichen Gewinngrenze von 100.000 € auf 200.000 €. Zudem wurde die Attraktivität der Förderung weiter erhöht, indem der begünstigte Anteil der Investitionssumme auf 50 % heraufgesetzt und die Nutzung des Investitionsguts [i]Hörster, NWB 37/2020 S. 2730flexibilisiert wurde. So ist eine längerfristige Vermietung nach begünstigter Anschaffung nun unschädlich.
Daneben wurde die Nutzbarkeit der Begünstigung jedoch auch eingeschränkt. Der nachträgliche Abzug eines Investitionsabzugsbetrags durch Änderung eines bereits bestandskräftigen Bescheids ist nun nicht mehr möglich, wenn die Investit...