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NWB Nr. 29 vom Seite 2129

Der DIHK erhält ein neues Gewand und klare inhaltliche Vorgaben

Der Gesetzgeber gestaltet die Kammerstrukturen auf Bundesebene umfassend neu

Prof. Dr. Ralf Jahn

Das Bundesverwaltungsgericht ( 8 C 23.19, NWB NAAAH-68669) hat im vergangenen Herbst die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zum Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., dem Dachverband der Industrie- und Handelskammern auf Bundes- und Europaebene, verurteilt, [i]Jahn, NWB 11/2021 S. 780weil dessen Organe wiederholt die Kompetenzgrenzen des IHK-Gesetzes (IHKG) verletzt haben. Jetzt hat der Bundesgesetzgeber eine weitreichende Gesetzesreform beschlossen: Am hat der Bundestag den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern der Bundesregierung v.  (BT-Drucks. 19/27452) mit den Änderungsvorschlägen des federführenden Wirtschaftsausschusses v.  (BT-Drucks. 19/30440) beschlossen. Der Bundesrat wurde am abschließend befasst (BR-Drucks. 523/21, BR-Drucks. 531/21B). Kern der Gesetzesreform ist die Umwandlung des bislang privatrechtlich organisierten DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das neue IHKG tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

I. Hintergrund und Zielsetzung der IHKG-Ref...