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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.07.2021

Erbschaftsteuer | Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft (BFH)

Für die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft hat allein der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einem individuellen Ertragswertverfahren nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG und der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Ist der gemeine Wert von nicht notierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu ermitteln, kann gem. § 11 Abs. 2 Satz 4 i. V. mit § 199 Abs. 1 BewG anstelle eines individuellen Ertragswertverfahrens auch das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. §§ 200 ff. BewG angewendet werden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Sachverhalt: Streitig ist der Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (Ant...