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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 12 | Abgeltungsteuer: Verlust bei Kapitaleinkünften beim Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Für die Berücksichtigung des Verlusts aus dem Ausfall einer privaten Kapitalforderung muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird. Bei insolvenzfreier Auflösung einer Kapitalgesellschaft als Forderungsschuldnerin kann davon regelmäßig erst bei Abschluss der Liquidation ausgegangen werden, sofern sich nicht aus besonderen Umständen ausnahmsweise etwas anderes ergibt.

Eingehen möchten wir auch auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Ausfall einer privaten Darlehensforderung, wenn der Verlust nicht nach § 17 EStG berücksichtigt werden kann. Entweder, weil die Beteiligungsquote unter 1 % liegt, die Hingabe des Darlehens nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst war oder der Steuerpflichtige – wie im Streitfall – überhaupt nicht an der Gesellschaft beteiligt war.

Einmal mehr haben die höchsten deutschen Steuerrichter bekräftigt: Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach der Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese...