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Track 27 | Verlustverrechnung: BFH hält die Beschränkung für Verluste beim Verkauf von Aktien für verfassungswidrig
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Nach Auffassung des BFH würden Steuerpflichtige ohne einen rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie mit Aktien oder anderen Kapitalanlagen Verluste erzielen.
Eine sehr große Bedeutung in der Praxis hat ohne Zweifel die Vorlage des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei der Veräußerung von Aktien. Nach Auffassung des VIII. Senats des BFH ist es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen – und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. – Die endgültige Entscheidung obliegt den Karlsruher Verfassungshütern.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 ist bekanntlich die Besteuerung von Kapitalanlagen, die dem steuerlichen Privatvermögen zuzurechnen sind, grundlegend neu gestaltet worden. Durch die Zuord...