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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 21 | Kfz-Steuer: BFH klärt Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung für die Beförderung von Kranken

Der Bundesfinanzhof hat präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrdienst die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG für Krankenbeförderungen beanspruchen kann. Für die Praxis ist insbesondere die folgende Klarstellung wichtig: Liegt der Beförderung einer Person eine ärztliche Verordnung zugrunde, so ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erfolgt.

Zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Kfz-Steuer sind vor kurzem veröffentlicht worden. Konkret geht es um die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG.

Dort ist geregelt: Von der Kfz-Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Bedingung ist: Es ist von außen erkennbar, dass die Fahrzeuge einem dieser Zwecke dienen. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und ihrer Einrichtung entsprechend angepasst sind.

Der für die Kfz-Ste...