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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst errichteten Brücke
Eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an eine, den ÖPNV (Fährverkehr) betreibende Gesellschaft vermietet, kann grds. als Unternehmerin handeln und die aus den Errichtungskosten resultierenden Vorsteuern abziehen. Zuschüsse, welche die Gemeinde für die Errichtung der Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, sind – anders als die Zuschüsse, die sie vom Träger des ÖPNV erhält – laut Urteil des Schleswig-Holsteinischen echte Zuschüsse. Das Finanzgericht hat die Revision im Hinblick auf die Ausführungen zur Abgrenzung zwischen echtem und unechtem Zuschuss zugelassen (Az. beim BFH: XI R 13/21).