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NWB 28/2021 S. 2016

Umsatzsteuer | Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz

Mit Urteil v.  entschied das FG Münster, dass ein Fotostudio nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten in Anspruch nehmen kann.

Anmerkung:

Die Klägerin betreibt mehrere S. 2017Fotostudios. Die von ihr erstellten Fotografien händigt sie ihren Kunden, zu denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gehören, im Regelfall in ausgedruckter Form aus. Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin gehen mit Bezahlung des Preises auch die Nutzungsrechte an den überlassenen Fotos auf die Kunden über. Die Klägerin wandte auf die Umsätze aus Businessfotografien (z. B. für Firmenhomepages, Imagebroschüren oder Produktfotografien) sowie auf Bewerbungsfotos mit kommerzieller Verwendungsabsicht (z. B. für Onlinebewerbungen oder berufliche Net...