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Corona | Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe
Jeder Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 ist zur Abgabe einer Rückmeldung verpflichtet. Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der . Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum Zeit.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW macht u.a. auf Folgendes aufmerksam:
Ab Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält. Absender dieser E-Mail ist die Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.
Mit den Informationen aus dieser E-Mail...