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§ 4 UStG; Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzung medizinischer Großgeräte
Die Frage, wie die entgeltliche Nutzungsüberlassung von medizinischen Großgeräten durch ein Krankenhaus an einen oder mehrere niedergelassene Ärzte umsatzsteuerlich zu beurteilen sei, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Die Erörterung ergab, daß die Nutzungsüberlassung aufgrund der systembedingten (engen) Auslegung der USt-Befreiungsvorschriften nicht zu den mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbunden Umsätzen im Sinne des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG gehört. Eng mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbunden sind die Umsätze, die nach der Verkehrsauffassung für ein Krankenhaus typisch sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (Abschnitt 100 Abs. 1 UStR). Aufgrund der Rechtsprechung des BFH sind typische Krankenhausumsätze grundsätzlich solche, die an die Patienten als Benutzer der Krankenhäuser ausgeführt werden. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG will in erster Linie die Sozialversicherungsträger als Kostenträger und nicht die Krankenhausträger begünstigen (vgl. BStBl 1991 II S. 157). Umsätze des Krankenhauses an niedergelassene Ärzte gehören nicht hierzu.