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Corona | Neustarthilfe erweitert (BMWi)
Soloselbstständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die vor dem (vorher vor ) ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben bzw. gegründet wurden, sind antragsberechtigt für die Neustarthilfe. Außerdem können Soloselbstständige alternative Vergleichszeiträume heranziehen.
Das BMWi führt hierzu im Corona-Ticker und FAQ aus:
Soloselbstständige, die aufgrund von außergewöhnlichen Umständen vergleichsweise geringe Umsätze und Einkünfte im regulären Vergleichszeitraum 2019 hatten (z. B. Unterbrechung der Geschäftstätigkeit wegen Eltern- oder Pflegezeit, Krankheit), können statt dem Jahr 2019 alternative Vergleichszeiträume (den durchschnittlichen Umsatz eines Quartals oder des gesamten Jahres 2019 statt des Gesamtumsatzes des 1. H...