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BMF - IV C 4 - S 7492 - 17/94 BStBl 1994 I 316

§ 4 UStG; Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut;
Amtliche Beschaffungsstellen

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (Anlage 2 des BdF-Schreibens vom – IV A 3 – S 7492 – 31/69 – (BStBl 1970 I S. 150) in der Fassung des BdF-Schreibens vom – IV A 3 – S 7492 – 33/92 – (BStBl 1992 I S. 533) durch die beiliegende Liste nach dem Stand vom ersetzt.

Liste

der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind

(Stand: )

A. Amerikanische Truppen

I. Organisationen mit haushaltsrechtlichem Sondervermögen und aus Haushaltsmitteln finanzierte Stellen

Die nachstehenden Organisationen sind Teil der amerikanischen Streitkräfte und haben Anrecht auf die entsprechenden Vergünstigungen im Hinblick auf Abgaben und Beschaffungsmaßnahmen.

  1. Army and Air Force Exchange Service, Europe (AAFES, Europe)

  2. USAREUR Morale, Welfare and Recreation Fund

  3. American Forces Net Work (AFN) Fund

  4. Department of Defense Schools (DODDS) Fund

  5. HQDA MWR Fund (AFRC Garmisch)

  6. The Stars and Stripes Fund

  7. USA Contracting Center (Frankfurt)

  8. Regional Contracting Offices

  9. ASG/BSB MWR Funds

  10. Central Accoun...

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