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Einkommensteuer | Geldwerter Vorteil für ein Feuerwehreinsatzfahrzeug (BFH)
Die Überlassung eines
Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner - wenn
auch "ständigen" - Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine nordrhein-westfälische Gemeinde, hat auf Grund der ihr als Aufgabenträger des Brandschutzes und des Hilfeschutzes in Unglücks- und Notfällen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Zu deren Leiter hat sie einen bei ihr angestellten Bediensteten unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhält dafür nur eine geringfügige, steuerfreie Aufwandsentschädigung. Zur S...