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§ 4 a UStG Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4 a UStG 1993
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Durch Artikel 1 Nr. 8 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom (BGBl 1992 I S. 1548, BStBl 1992 I S. 552) wurde § 4 a UStG mit Wirkung vom geändert. Danach kann auch die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen entrichtete Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 4 a UStG vergütet werden. Die Verwendung der ausgeführten Gegenstände zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken muß im Drittlandsgebiet erfolgen. Die Vordruckmuster USt 1 V und Anlage zu USt 1 V wurden dementsprechend angepaßt.
(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.
(3) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.
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Steuernummer ………………………………… | Eingangsstempel oder -datum |
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Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung | ||
Finanzamt | für Ausfuhren von Gegenständen zu h... |