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Die neuen österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2020
Am wurde der Entwurf der neu gefassten österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (öVPR 2020) veröffentlicht. Diese sind ein Auslegungsbehelf zur Anwendung des Fremdverhaltensgrundsatzes bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten. Die bisherigen österreichischen Richtlinien werden damit an die BEPS-bedingten OECD-Vorgaben angepasst.
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I. Inhalte im Überblick
Die öVPR 2020 sind in insgesamt fünf Teile gegliedert: 1. internationale Konzernstrukturen, 2. multilaterale Betriebsstättenstrukturen, 3. Dokumentations- und Meldepflichten, 4. abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung, 5. Anhang.
II. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
Die Gewinnteilungsmethode erfuhr eine gewisse Stärkung.
III. Korrektur auf den Median
Wenn der vom Steuerpflichtigen angesetzte Preis außerhalb der Bandbreite liegt, ist eine Berichtigung auf den Medianwert innerhalb der Bandbreite vorzunehmen.
IV. Risikoanalyse
Es wird das Risikokonzept der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 übernommen.
V. Year-End-Adjustments
Eine Jahresendanpassung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen fremdüblich.