Klausurentraining Weiterbildung
Stefan Schroll

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

3. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-10023-4

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Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (3. Auflage)

GLOSSAR

Abfall
Abfälle im Sinne des KrWG sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3 KrWG).

Abfallbeauftragter
Nach §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein → Betriebsbeauftragter für Abfall zu bestellen.

  • Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeiter einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit haben.

  • Sie müssen den → Betriebsrat über die bevorstehende Bestellung eines Abfallbeauftragten informieren.

  • Der Abfallbeauftragte muss schriftlich bestellt werden. Dies ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • Der → Betrieb muss dafür Sorge tragen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.

  • Aufgaben des Abfallbeauftragten, z. B.:

    • Der Abfallbeauftragte berät den zur Bestellung Verpflichteten und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung relevant sein können.

    • Er ist berechtigt und verpflichtet, den Weg der → Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.

    • Er muss die Einhaltung der Vorschriften des KrWGs und der erlassenen Rechtsverordnung...

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

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