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BBK Nr. 14 vom

Aktivierung von Logistikaufwand als Anschaffungskosten?

Leserfrage

Rüdiger Happe

In der Leserfrage dieser Ausgabe geht es um ein Einzelhandel-Filialunternehmen, das mehrmals pro Woche die von Lieferanten gelieferten Waren auf die Filialen verteilt, ohne die Ware selbst zu lagern. In einer steuerlichen Betriebsprüfung vertritt der Betriebsprüfer die Auffassung, dass die Kosten für das Umverteilen der Ware und für den Transport zur Filiale als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind. Ist diese Auffassung richtig?

Für die in der Leserzuschrift aufgeworfene Frage, ob die Kosten der Umpackarbeiten im Verteilzentrum und des innerbetrieblichen Transports zwischen Verteilzentrum und den Verkaufsräumen aktivierungspflichtig sind, gibt es keine eindeutige Rechtslage.

Zum einen ist fraglich, ob die „Betriebsbereitschaft“ des Vorratsvermögens nicht bereits beim Eintreffen im Verteilzentrum gegeben ist, mit der Folge, dass sämtliche später anfallenden Aufwendungen zu einem Zeitraum gehören, der nicht mehr dem Anschaffungszeitraum zuzurechnen ist.

Würde man zum anderen zu dem Ergebnis kommen, dass die Betriebsbereitschaft erst nach dem Transport in die Filiale eintritt, muss es sich bei den Aufwendungen um „unechte Gemeinkosten“ ...