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§ 1 UStG; Umsatzbesteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG)
Bezug: (BStBl 1992 II S. 267)
Der – unter Hinweis auf das 50/88 (Slg 1989 S. 1925, UR 1989 S. 373) entschieden, daß Artikel 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie die Besteuerung der Entnahme eines Betriebsgegenstandes zu privaten Zwecken (Entnahmeeigenverbrauch) ausschließt, der nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, und daß sich ein Steuerpflichtiger gegenüber § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen kann. Im Streitfall ging es um die Entnahme eines Kraftfahrzeugs, das ein Unternehmer aus privater Hand – ohne Recht auf Vorsteuerabzug – erworben und drei Jahre lang für berufliche Zwecke genutzt hatte.
In seiner Begründung führt der BFH aus, daß das EuGH-Urteil am zwar zu Artikel 6 Abs. 2 und nicht zu Artikel 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie ergangen sei. Gleichwohl sei durch dieses Urteil wegen der ”insoweit identischen Formulierung” beider Vorschriften die hier strittige Anwendung des Artikels 5 Abs. 6 eindeutig geklärt.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann nach dem o.a. BFH-Beschluß aus folgenden Gründen nicht allgemein verfahren werden:
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann sich ein Steuerpflichtiger gegenüber einer für...