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§ 15 UStG
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung des Vermögens
der
Wasserversorgungs-/Abwasserbeseitigungsunternehmen
(WAB’s) auf die Kommunen in den neuen Bundesländern
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Übertragung des Vermögens der WAB’s auf die Kommunen bzw. Kommunalverbände in den neuen Bundesländern folgendes:
Aus Billigkeitsgesichtspunkten ist diese Übertragung – befristet bis zum – als nicht steuerbarer Vorgang anzusehen. § 15 a UStG ist insoweit nicht anwendbar, weil die Vorschrift nur die Änderung der Verhältnisse im Rahmen des unternehmerischen Bereichs zum Gegenstand hat.
Ab dem gelten für die Übertragung des Vermögens der WAB’s auf die Kommunen bzw. Kommunalverbände, soweit sie auf nach dem angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter entfällt, die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuerrechts.