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BMF - IV C 4 - S 7420 - 9/94 IV C 2 - S 7427 - 4/94

UStG Nutzung gemeinschaftsrechtlicher Informationsmöglichkeiten für die zwischenstaatliche Amtshilfe im Besteuerungsverfahren

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Kontrolle von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, wenn Informationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG-Mitgliedstaaten) benötigt werden, folgendes:


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Inhaltsübersicht

 
Textzahlen (Tz.)
A.
Allgemeines
  1 –   7
B.
Möglichkeiten der Nutzung von EDV-Informationen und Einzelauskunftsersuchen nach der Zusammenarbeits-VO sowie der Nutzung von Amtshilfeersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie
  8 – 46
 
I. 
Stufe I, Informationen gemäß Art. 4 Abs. 2 Zusammenarbeits-VO
  8 – 23
 
II. 
Stufe II, Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 Zusammenarbeits-VO
24 – 31
 
III. 
Stufe III, Einzelauskunftsersuchen gemäß Art. 5 Zusammenarbeits-VO
32 – 42
 
IV. 
Amtshilfeersuchen nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie (77/799/EWG)
43 – 46

A. Allgemeines

1 (1) Als Ersatz für die seit entfallenen steuerlichen Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaften wurde zwischen den EG-Mitgliedstaaten ein EDV-gestütztes Informationssystem über innergemeinschaftliche Warenlieferungen geschaffen (Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System – MIAS –). Die Finanzbehörden sollen damit in die...

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