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Rentenbescheid | Anforderungen an die Begründung
Rentenbescheiden müssen die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können.
Die Rentenversicherungsträgerin hatte etwa 2015 damit begonnen, das Design ihrer Bescheide dadurch zu verändern, dass sie sie persönlicher und verständlicher formulieren und ansprechender gestalten wollte, insbesondere durch Verzicht auf den Versand bestimmter Anlagen zugunsten von erläuternden Texten. Nach Ansicht des Gerichts findet diese Reform ihre Grenze u. a. in der Begründungspflicht (§ 35 Abs. 1 SGB X). Es sei nicht möglich, den Text eines Bescheids dadurch zu verschlanken, dass man komplexe Regelungen auf Kosten der Nachvollziehbarkeit weglasse, so das Gericht. Im konkreten Fall sei die Begründung nicht ausreichend, da die ...