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Wohngebäudeversicherung | Verzögerte Schadensregulierung
Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wegen pflichtwidrig verzögerter Regulierung eines Leitungswasserschadens Ersatz in Gestalt entgangener Mieteinnahmen verlangen. Den Wohnungseigentümer kann im Einzelfall die Obliegenheit treffen, die sein Sondereigentum betreffenden Schäden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen, um die Wohnung mit zumutbarem Aufwand wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der zu ersetzende Mietausfallschaden zeitlich zu begrenzen.
Während vom Geschädigten grds. nicht gefordert werden kann, einen weitgehend statischen Substanzschaden aus eigenen Mitteln beseitigen zu lassen, oblag es dem Versicherten im vorliegenden Fall nach Ansicht des Gerichts, einen monatlich fortschreitenden...