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AG | Treuwidrige Stimmrechtsausübung
Stellt sich die Lage einer Gesellschaft in Ermangelung einer realistischen Fortführungs- und Ertragsprognose bei Beschlussfassung so dar, dass etwaig vorhandene Vermögenswerte bei einer Verzögerung der Auflösung und Liquidation weiter abschmelzen und sinnlos aufgezehrt würden, kann sich wegen der damit letztlich drohenden Verschlechterung der Zerschlagungswerte die Stimmrechtsausübung durch einen ablehnenden Aktionär als rechtsmissbräuchlich erweisen.
Im entschiedenen Fall hat der Senat das Stimmrechtsverhalten einer Aktionärin als treuwidrig eingestuft. Deren Hinweis auf einen ausstehenden Sonderbericht sei kein vertretbarer Grund, die zur Abstimmung gestellte Liquidation abzulehnen, da der Sonderbericht nicht den Beschlussgegenstand betreffe. Der dem Sonderprüfer erteilte Auftr...