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Gesamtrechtsnachfolge | Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger bei begangener Anknüpfungstat vor der Neuregelung (BGH)
Bei einer unter der Geltung des § 30 Abs. 2a OWiG erfolgten Gesamtrechtsnachfolge kann eine Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger auch dann festgesetzt werden, wenn die Anknüpfungstat vor Inkrafttreten der Vorschrift am begangen worden ist.
Quelle: , NWB SAAAH-77106